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Ferdinands Tod (10 Jahre alt) konnte nicht aufgeklärt werden, weil er nicht aufgeklärt werden durfte


Bayerische Justiz und Bayersicher Landtag (Ausschuss für Verfassung, Recht und Parlamentsfragen) haben 27 Jahre durch unerklärliche Verfahrensfehler dessen Todesursache bis heute nicht aufgeklärt


Ferdinand erlitt am 16. Februar 1991 einen Schienbeinbruch, wurde in das Krankenhaus Cham eingeliefert und am 21. Februar nach Hause in Zandt entlassen. Am 23./24. Februar war Ferdinand tot bzw. zumindest hirntot, auch wenn in der Sterbeurkunde das Datum 01.März angegeben ist. Was waren die Gründe? Bereits am Entlassungstag und am Folgetag musste Ferdinand wegen starker Schmerzen an der Bruchstelle jeweils zum Arzt gebracht werden. Am 23. Februar, einem Samstag, wurde wieder der Hausarzt angerufen, weil Ferdinand über große Schmerzen an der Bruchstelle klagte. Der Hausarzt kam als diensthabender Notarzt. Er verschrieb ein Medikament für Erwachsene, das an Kinder bis 14 Jahren und einem Körpergewicht von 36 kg „nur bei strenger Indikationsstellung durch den Arzt angewendet werden“ durfte. Dosierung und Häufigkeit vermerkte er auf einem Schmierzettel, weil die Mutter das verlangte. Die ärztliche Verordnung selbst enthielt keine Angaben hierzu. Auch unterblieb die Aufklärung, dass nur er als Arzt das Medikament unter seiner ständigen Beobachtung des Kindes verabreichen durfte. Er verschwand hingegen wieder. Bei einem späteren, durch die Eltern veranlassten Arztbesuch, musste er erkennen (und das hat er auch erkannt!), dass Ferdinand eindeutige Nebenwirkungen des verordneten Medikamentes zeigte. Als Mutter habe ich dem Arzt die Nebenwirkungen aus dem Beipackzettel vorgelesen. Der Arzt blieb jedoch bei seiner Diagnose „Magenverstimmung“ und das Kind schläft nur. Ab hier hat der Notarzt alles versucht, seinen bis dahin noch umkehrbaren Diagnosefehler durch Beiziehung eines Kinderarztes oder die Einlieferung in eine Klinik zu beheben, vorsätzlich zu vertuschen. Diese bewusste (vorsätzliche) Vertuschung setzte sich bei noch folgenden Krankenbesuchen bis zur Einlieferung in das Krankenhaus in Regensburg fort. Insbesondere auch durch nicht nachvollziehbare Angaben in den Arztunterlagen und die Anforderung des untauglichen Krankentransportwagens (KTW) für die nächtliche Fahrt in die Klinik versuchte er zudem die Verantwortung (zumindest aber eine Mitver-antwortung) für den Tod des Kindes Anderen (Mutter u. Sanitäter) zuzuschieben. Der Tatbestand der vorsätzlich unterlassenen medizinischen Hilfeleistung durch den Notarzt ist dadurch eindeutig belegt. Vorsätzliches Handeln mit Todesfolge ist und bleibt Mord, der nicht verjährt.


Die Staatsanwaltschaft, aber auch andere juristisch zuständige Stellen haben, trotz mehrmaliger Anzeige durch uns Eltern mit konkreten Hinweisen auf die vorsätzlichen Arztverfehlungen, es unterlassen, dass diese bewusste Unterlassung der notärztlichen Hilfeleistung nicht aufgeklärt wurde. Ein dem Standard entsprechendes Ermittlungsverfahren mit Einvernahme aller Beteiligten/Zeugen mit Protokollierung und die zwingend notwendige Obduktion (trotz Zustimmung der Eltern!) sind unterblieben. Auch die den Tod herbeigeführte ärztliche Medikation spielte für die Justiz keine Rolle. Auch der Bayerische Landtag konnte (wollte) sich nicht durchringen, die Justiz durch Berücksichtigungsbeschluss zu beauftragen, ihre nichtakzeptablen Verfahrens-fehler zu beheben. Absolut nicht nachvollziehbar ist die Auffassung der Bayerischen Justiz, die Fürsorgepflicht des Arztes sei allein schon durch den bloßen mehrmaligen Arztbesuch an diesem Tage erfüllt. Denn es heißt in einem Schreiben des Bayerischen Staatsministeriums der Justiz vom 20.05.2008 in der Schlussbemerkung: „Die Tatsache, dass ein praktischer Arzt an einem Tag und der darauffolgenden Nacht bei einem Patienten fünf Krankenbesuche macht, erlaubt beim besten Willen nicht den Verdacht, dieser Arzt habe sich nicht ausreichend um diesen Patienten gekümmert.“ Eine schon, wie wir meinen, sehr eigenartige (eigenwillige) Interpretation ärztlichen Pflichtbewusstseins, sowohl in rechtlicher wie auch medizinischer Hinsicht!


Wir haben als betroffene Eltern unvermeidlich auch den Eindruck gewinnen müssen, dass ein für uns nicht fassbares Netzwerk im Hintergrund diesen „Nichaufklärungsablauf“ der Justiz massiv beeinflusst haben muss. Das Verhalten sowohl der Bayerischen Justiz als auch der mit dem Fall befassten Politiker aller im Bayerischen Landtag vertretenen Parteien hat uns Eltern nicht nur entrechtet sondern macht uns in einem Rechtsstaat Bayern fassungslos.


Wir hoffen, dass Niemand in eine solche schlimme „Schleife“ der Justiz gerät.


Anmerkung: Wer sich näher informieren möchte, kann dies in unserer Internetdarstellung im Angebot des Deutschen Patientenschutzbundes (www.dpsb.de) unter www.toedlicher-beinbruch.de gerne nachlesen. Zandt, im September 2018


Karolina und Ferdinand Schedlbauer
Kellerbergstraße 35
93499 Zandt